Von Janecke
Beim Freien Rechtsabbieger von der Erich-Panitz-Str. in die Lüneburger Str. bleibt es beim Vorrang der Fahrzeugführenden gegenüber den Radfahrenden und Zufußgehenden.
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In der Stellungnahme der Stadtverwaltung Laatzen wird eine weitere Begründung aufgeführt, weshalb im Freien Rechtsabbieger den Fahrzeugführenden Vorrang vor Radfahrenden und Zufußgehenden eingeräumt wird: Der Augenmerk der Fahrzeugführenden liegt auf dem fließenden Verkehr von der linken Seite des Knotenpunktes (von Norden, von der Erich-Panitz-Str. kommende Linksabbieger in die Lüneburger Str.), in den sich die von Süden, über den Freien Rechtsabbieger kommenden Fahrzeugführenden einfädeln müssen. Diese Stellungnahme unterstützt eine frühere Begründung für den Vorrang des Kfz-Verkehrs: Die Freie Rechtsbbieger kann als eigenständige Straße betrachtet werden, an deren Bordstein ein Geh- und Radweg endet – da habe der Verkehr auf der Fahrbahn Vorrang. |
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